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   VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03   

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VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03 (https://dejure.org/2004,27771)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.03.2004 - 2 S 2695/03 (https://dejure.org/2004,27771)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. März 2004 - 2 S 2695/03 (https://dejure.org/2004,27771)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163) sind ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden.

    Schließlich hat der Kläger ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts schon nicht im Sinne des § 124 a Abs. 4 Satz 3 VwGO dargelegt, soweit er lediglich auf Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vom 15.4.2003 - 13 PA 3271/02 - und vom 22.8.2002 - 13 LA 190/02 -) verweist, ohne auszuführen, aus welchen Gründen diese Entscheidungen überzeugender sein sollen als das hier angegriffene Urteil (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.1.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265) entschieden, dass der Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Gemeinde als Satzungsgeberin die Befugnis umfasst, bestimmte Hunderassen in einer Liste gefährlicher Hunde aufzuführen und sodann das Halten solcher Hunde wegen einer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 14.7.2003 - 2 S 2195/02 - und vom 4.6.2003 - 2 S 949/03 - sowie NK-Beschlüsse vom 6.5.2002 - 2 S 923/01 - und vom 23.1.2002 - 2 S 926/01 - ebenso zum Hundesteuerrecht: OVG Koblenz, Urteil vom 19.9.2000 - 6 A 10789/00 -, NVwZ 2001, 228; VGH Kassel, Beschluss vom 29.5.2001 - 5 N 92/00 -).  .

    Soweit der Kläger - wohl in Anspielung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.1.2000 (a.a.O.) - geltend macht, nach dem derzeitigen Erkenntnisstand in der Fachwissenschaft sei die in der Hundesteuersatzung der Beklagten vorgenommene Auflistung von "Kampfhunden" nicht mehr wissenschaftlich abgesichert und es fehle überdies an einer Statistik über Beißvorfälle mit wesensgeprüften Kampfhunden, ändert dies nichts daran, dass die Rassezugehörigkeit nach wie vor ein "Besorgnispotenzial" des Inhalts begründet, dass Hunde der hier in Rede stehenden Rasse ein genetisch bedingtes gesteigertes Aggressionspotenzial und damit eine potenzielle Gefährlichkeit aufweisen.

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Gerade in Bezug auf die genannte bundesrechtliche Regelung ist das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngst ergangenen Urteil vom 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - im Zusammenhang mit dem Einfuhr- und Verbringungsverbot von Hunden der in Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde bezeichneten Rassen davon ausgegangen, dass Hunde bestimmter Rassen - und sei es erst im Zusammenwirken mit anderen Faktoren (wie etwa Erziehung, Ausbildung und Haltung, situative Einflüsse, Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters) - für die Schutzgüter des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit in besonderer Weise gefährlich werden können und eine Wesensprüfung lediglich eine "Momentaufnahme" im Verhalten des überprüften Tieres in einer bestimmten "Krisensituation" darstellen kann.
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: "Dass ein Hund, dessen Ungefährlichkeit auf Grund der Wesensprüfung angenommen wurde, unter anderen Umständen anders reagiert und dabei für den Menschen zur Gefahr wird, lässt sich, zumal wenn die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens (zu ihr vgl. BGHZ 67, 129, 132 f.) in Rechnung gestellt wird, nicht ausschließen.
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Bei dieser Sachlage kann nicht ernsthaft vertreten werden, die Beklagte habe mit der beibehaltenen Auflistung der genannten Hunderasse in ihrer Hundesteuersatzung ihre Überprüfungspflicht verletzt (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2.01 -, DVBl. 2002, 67, juris).
  • VGH Hessen, 29.05.2001 - 5 N 92/00

    Normenkontrolle einer Hundesteuersatzung - gefährlicher Hund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.1.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265) entschieden, dass der Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Gemeinde als Satzungsgeberin die Befugnis umfasst, bestimmte Hunderassen in einer Liste gefährlicher Hunde aufzuführen und sodann das Halten solcher Hunde wegen einer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 14.7.2003 - 2 S 2195/02 - und vom 4.6.2003 - 2 S 949/03 - sowie NK-Beschlüsse vom 6.5.2002 - 2 S 923/01 - und vom 23.1.2002 - 2 S 926/01 - ebenso zum Hundesteuerrecht: OVG Koblenz, Urteil vom 19.9.2000 - 6 A 10789/00 -, NVwZ 2001, 228; VGH Kassel, Beschluss vom 29.5.2001 - 5 N 92/00 -).  .
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2002 - 2 S 926/01

    Höhere Hundesteuer für Kampfhunde zulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.1.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265) entschieden, dass der Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Gemeinde als Satzungsgeberin die Befugnis umfasst, bestimmte Hunderassen in einer Liste gefährlicher Hunde aufzuführen und sodann das Halten solcher Hunde wegen einer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 14.7.2003 - 2 S 2195/02 - und vom 4.6.2003 - 2 S 949/03 - sowie NK-Beschlüsse vom 6.5.2002 - 2 S 923/01 - und vom 23.1.2002 - 2 S 926/01 - ebenso zum Hundesteuerrecht: OVG Koblenz, Urteil vom 19.9.2000 - 6 A 10789/00 -, NVwZ 2001, 228; VGH Kassel, Beschluss vom 29.5.2001 - 5 N 92/00 -).  .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10789/00

    Hundesteuer; Rasselisten einer Hundesteuersatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.1.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265) entschieden, dass der Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Gemeinde als Satzungsgeberin die Befugnis umfasst, bestimmte Hunderassen in einer Liste gefährlicher Hunde aufzuführen und sodann das Halten solcher Hunde wegen einer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 14.7.2003 - 2 S 2195/02 - und vom 4.6.2003 - 2 S 949/03 - sowie NK-Beschlüsse vom 6.5.2002 - 2 S 923/01 - und vom 23.1.2002 - 2 S 926/01 - ebenso zum Hundesteuerrecht: OVG Koblenz, Urteil vom 19.9.2000 - 6 A 10789/00 -, NVwZ 2001, 228; VGH Kassel, Beschluss vom 29.5.2001 - 5 N 92/00 -).  .
  • VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02

    Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier Mischling trotz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. September 2003 - 11 K 3456/02 - wird abgelehnt.
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2002 - 13 LA 190/02

    Hund; Hundesteuer; Kampfhund; Kampfhundesteuer; Mischlingshund; Wesenstest

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
    Schließlich hat der Kläger ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts schon nicht im Sinne des § 124 a Abs. 4 Satz 3 VwGO dargelegt, soweit er lediglich auf Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vom 15.4.2003 - 13 PA 3271/02 - und vom 22.8.2002 - 13 LA 190/02 -) verweist, ohne auszuführen, aus welchen Gründen diese Entscheidungen überzeugender sein sollen als das hier angegriffene Urteil (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.07.2004 - 2 S 2695/03   

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https://dejure.org/2004,26484
VGH Baden-Württemberg, 29.07.2004 - 2 S 2695/03 (https://dejure.org/2004,26484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.2004 - 2 S 2695/03 (https://dejure.org/2004,26484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 2 S 2695/03 (https://dejure.org/2004,26484)
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Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    VGH bestätigt erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde auch bei erfolgreicher Verhaltensprüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Gießen, 27.11.2009 - 8 K 281/09

    Hundesteuer

    Das erkennende Gericht schließt sich dieser Rechtsprechung an (im Ergebnis ebenso: Kaper, KStZ 2007, 1, 4 unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., B. v. 29.07.2004 - 2 S 2695/03 -).
  • VG Gießen, 03.03.2008 - 8 E 1917/07

    Hundesteuer, gefährlicher Hund, Anknüpfung an Zugehörigkeit zu einer bestimmten

    Das erkennende Gericht schließt sich dieser Rechtsprechung an (im Ergebnis ebenso: Kaper, KStZ 2007, 1, 4 unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., B. v. 29.07.2004 - 2 S 2695/03 -).
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